Forstkommission
Die Forstkommission besteht aus 5 Mitgliedern und wird von den Stimmberechtigten gewählt.
Die Aufgaben der Forstkommission richten sich insbesondere nach dem Gesetz über das Forstwesen.
Die Forstkommission ist insbesondere verantwortlich für die naturnahe Bewirtschaftung der Wälder sowie deren Pflege als Erholungsgebiet.
Weitere Aufgaben der Forstkommission sind:
- Arbeitsvergebung nach Rücksprache mit dem Revierförster
- Genehmigung des Jahresprogrammes für die Holznutzung
- Holzverkauf unter Beizug des Revierförsters